PersönlichkeitenGeschichte 005

Der Aufsichtsrat der Bank für Sozialwirtschaft

Der Aufsichtsrat der BFS engagiert sich von Anfang an mit Sachverstand und Herzblut für die Belange der Freien Wohlfahrtspflege.

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Bei der notariellen Gründung der „Hilfskasse“ am 10. März 1923 wird festgelegt, dass der Aufsichtsrat der GmbH von Vertretern der Gesellschafter gebildet werden soll, wobei die beiden größten Anteilseigner – Caritasverband und Innere Mission – je zwei, die anderen Verbände je eine Person in den Aufsichtsrat entsenden sollen. Das Gremium trifft sich bereits vier Tage später zu seiner konstituierenden Sitzung. Den Vorsitz führt Pastor Johannes Thiel von der Inneren Mission, weitere Mitglieder sind Dr. Benedikt Kreutz und Prof. Dr. Martin Faßbender (beide Caritasverband), Pastor Johannes Steinweg (Innere Mission), Prof. Dr. Ludwig Kimmle (Deutsches Rotes Kreuz), Prof. Dr. Leopold Langstein (Vereinigung der freien privaten gemeinnützigen Kranken- und Wohlfahrtseinrichtungen) und Dr. Alexander Philipsborn (Zentralwohlfahrtsstelle der Juden). Unverzüglich arbeitet der Aufsichtsrat Geschäftsanweisungen und Grundsätze für die Kreditvergabe aus und setzt eine Revisionskommission ein. Allein im Gründungsjahr tagt das Gremium drei weitere Male.

Pastor Johannes Thiel (1874–1941)

Prälat Dr. Benedikt Kreutz (1879–1949)

Prof. Dr. Martin Faßbender (1856–1943)

Generaloberarzt Prof. Dr. Ludwig Kimmle (1860–1933)

Prof. Dr. Leopold Langstein (1876–1933)

Aufgaben des Aufsichtsrates sind laut Gründungsvertrag die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer und Prokuristen inklusive der damit verbundenen Anstellungsbedingungen, die Aufstellung von Richtlinien für die Geschäftsführung und die Prüfung der Jahresbilanzen. Außerdem muss das Gremium den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken genehmigen. Aus seinen Reihen wählt der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

Wichtiger Austausch mit den Anteilseignern

Ab 1934 wird die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) anstelle der zwangsweise ausgeschiedenen Zentralwohlfahrtsstelle der Juden Gesellschafter der „Hilfskasse“ und stellt bis 1945 die Aufsichtsratsvorsitzenden. Danach wechselt der Vorsitz bis 1969 zwischen Vertretern der Inneren Mission und des Caritasverbandes, dann wird erstmals ein Vertreter des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) Vorsitzender. Der DPWV war 1932 aus dem Fünften Wohlfahrtsverband (seit 1925 Nachfolgeorganisation der vormaligen Vereinigung der freien privaten gemeinnützigen Kranken- und Wohlfahrtseinrichtungen) hervorgegangen und musste sich nach 1945 erst neu konstituieren. Gleiches gilt für die Arbeiterwohlfahrt, die erstmals 1973 den Aufsichtsratsvorsitzenden stellt.

Anton Wopperer (1898–1970)

Ehrenamtliche Tätigkeit für die Wohlfahrtspflege

Nach 1945 wird die Mitarbeit im Aufsichtsrat bis zur Gründung der Aktiengesellschaft 1997 nicht mehr vergütet, sie beruht auf ehrenamtlichem Engagement. Dennoch wird der langjährige Aufsichtsratsvorsitzende Anton Wopperer bei seinem Ausscheiden 1963 „in dankbarer Anerkennung seiner […] geleisteten Dienste“ mit einem wertvollen Teppich beschenkt.
1975 stellt erstmals das Deutsche Rote Kreuz mit Hans Wilhelm Jans den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorsitz wechselt immer wieder, um in einer Art Rotation Vertreter aller Gesellschafter der BFS zum Zuge kommen zu lassen. Dabei nehmen mehrere Personen das Amt mehrfach wahr, etwa Dr. Franz Spiegelhalter vom Deutschen Caritasverband (1970, 1977–1978 und 1985–1987), Richard Haar von der Arbeiterwohlfahrt (1971–1972 und 1988–1989), Hans-Joachim Zieger vom Diakonischen Werk (1973–1974, 1979–1982 und 1990–1991), Dr. Wolfgang Teske vom Diakonischen Werk (2000–2001 und 2008–2010) sowie Dr. Robert Batkiewicz vom Deutschen Caritasverband (2004–2006 und 2010–2011). 

Eine Novität stellt der Aufsichtsratsvorsitz von Prof. Dr. Rudolf Hammerschmidt dar, der von 1992 bis 1994 vom DRK entsandt wird. Als Erster in der Geschichte der BFS wird er später – 1995 – Geschäftsführer und nach der Umwandlung in eine AG 1997 Vorstandsvorsitzender. Auch seither entsenden die Anteilseigner der Bank Vertreter in den seit 2004 wegen der Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien nunmehr 12 Mitglieder umfassenden Aufsichtsrat. Am häufigsten das 1975 aus der Inneren Mission hervorgegangene Diakonische Werk und die Caritasstiftung, die die größten Anteilseigner an der Bank für Sozialwirtschaft sind.

Mit Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch wird 2012 kein direkter Vertreter eines Gesellschafters der BFS AG Aufsichtsratsvorsitzender, sondern ein der Diakonie eng verbundener Wirtschaftsprüfer.

Dr. Matthias Berger, Wirtschaftsprüfer und Vorsitzender der Finanzkommission des Deutschen Caritasverbandes, wird im Juni 2014 zum Aufsichtsratsvorsitzenden bestellt und ist dies bis heute.

2012 geht man bei der Bestellung des Aufsichtsratsvorsitzenden neue Wege: Um noch mehr fachliche Expertise an der Spitze des Gremiums zu bündeln, wird mit Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch kein direkter Vertreter eines Gesellschafters, sondern ein der Diakonie eng verbundener Wirtschaftsprüfer Aufsichtsratsvorsitzender der BFS AG. Diesem Prinzip folgt 2014 auch die Berufung des Wirtschaftsprüfers Dr. Matthias Berger zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Er ist zugleich Vorsitzender der Finanzkommission des Deutschen Caritasverbandes und Mitglied des Caritasrates und hat den Vorsitz des Aufsichtsrates bis heute inne.

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