EinzigartigkeitGeschichte 017

Darlehen des Bundes für die Freie Wohlfahrtspflege

1957 erhält die Hilfskasse endlich Mittel zur Bildung eines Anstaltskreditfonds, aus dem sie Darlehen zur Beseitigung von Kriegsschäden geben kann.

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Ein Jahrzehnt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges steht die Freie Wohlfahrtspflege vor schweren finanziellen Herausforderungen: Immer noch sind viele Gebäude wie Krankenhäuser, Jugend- oder Altenheime kriegsbeschädigt. Finanzmittel des Staates kommen zwar öffentlichen Wohlfahrtsträgern zugute, nicht aber den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Ein Memorandum beziffert 1953 den Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf 2 Milliarden D-Markt und mahnt, es sei den Spitzenverbänden nicht länger möglich, „eine weitere Zurücksetzung ihren Einrichtungen gegenüber zu vertreten und sie sachlich zu verantworten“.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Anton Wopperer überzeugt den Bund von der Notwendigkeit, die Freie Wohlfahrtspflege mit zinslosen Darlehen zu fördern.

Anton Wopperer fordert zinslose Bundesgelder und Zweckerweiterung

Auf Initiative des Bundestages werden schließlich 1956 erstmals 10 Millionen D-Mark für ein Darlehen an die Hilfskasse zur Bildung eines Anstaltskreditfonds ausgewiesen. Daraus soll die Hilfskasse Anstalten der Freien Wohlfahrtspflege mit Krediten ausstatten. Strittig sind aber die Modalitäten. Deshalb verfasst der seit 1953 amtierende Aufsichtsratsvorsitzende der Hilfskasse, Anton Wopperer, im Februar 1957 eine kämpferische Denkschrift, die er an diverse Ministerien und Bundestagsabgeordnete verschickt. Dramatisch schildert er die Lage, in vielen Einrichtungen erfolge „die Unterbringung der Anstaltsinsassen noch vielfach zu Lasten der Personalräume und in behelfsmäßigen Bauten“. Eindeutig positioniert sich die Hilfskasse zu zwei stark umstrittenen Modalitäten: Sie fordert die zinslose Bereitstellung der Bundesgelder. Und die Aufhebung der vorgesehenen Zweckbindung, wonach Gelder aus dem Kredit nur zur Beseitigung unmittelbarer Kriegsschäden vergeben werden dürfen. Ein dringender Nachholbedarf bei Rationalisierungsmaßnahmen und Erweiterungsbauten lasse sich „wirtschaftlich und baulich im konkreten Fall meist nicht trennen“. 

Die Tilgung des zweiten Anstaltskredites in Höhe von 19,8 Millionen D-Mark an die Hilfskasse aus dem Jahr 1958 wird noch „mit der Hand am Arm“ auf Papier dokumentiert.

Von 1959 bis 1974 schließt die Hilfskasse 80 Verträge über zinslose Darlehen mit dem Bund

Letztlich setzt sich Anton Wopperer mit seinen Argumenten durch. Als der Vertrag mit dem Innenministerium über ein Darlehen in Höhe von 9 Millionen D-Mark im Sommer 1957 unterzeichnet wird, sind Kredite für Neu- und Erweiterungsbauten ausdrücklich gestattet. Sie gehen im ersten Jahr an 34 Krankenhäuser, 35 Wohn- und Altenheime, 25 Jugendeinrichtungen und drei Dutzend weitere Wohlfahrtseinrichtungen. Ab 1959 erhält die Hilfskasse die Darlehen vom Bund zinsfrei – und dies rückwirkend. Ein Jahr später wird die Zweckbindung zur Beseitigung von Schäden aus der Zeit von 1933 bis 1945 aufgehoben. Bis 1974 folgen 80 weitere ähnliche Darlehensverträge zwischen der BFS und dem Staat, dann werden die Bundeskreditmittel in einen revolvierenden Treuhandfonds umgewandelt.

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