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Der Revolvingfonds: Dauerhafte Finanzquelle für die Wohlfahrtspflege

Mit einem Revolving-Kreditfonds erhält die BFS 1974 langfristigen finanziellen Spielraum zur Darlehensvergabe an Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege.

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Die Bundesrepublik Deutschland hat der BFS von 1957 bis 1974 in 80 Darlehensverträgen rund 452 Millionen D-Mark zur Verfügung gestellt. Getilgt hat die BFS mittlerweile knapp 65 Millionen; es bestehen also Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von rund 387 Millionen D-Mark. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die BFS entwickeln deshalb einen Plan, wie man von der Ausgabe immer weiterer Darlehensverträge durch den Bund zu einer dauerhaften smarteren Lösung kommen könnte: Schon nach dem Ersten Weltkrieg hatte die damalige Hilfskasse staatliche Darlehensmittel im Rahmen eines sogenannten revolvierenden Anstaltskreditfonds verwaltet und ausbezahlt. Das Besondere am Revolving-Kreditfonds: Tilgungszahlungen der Kreditnehmer werden nicht an den Staat zurückgeführt, sondern können immer wieder neu als Kredite vergeben werden. Damit steht das Fondsvolumen dauerhaft für Finanzierungsvorhaben von Wohlfahrtseinrichtungen zur Verfügung.

Dr. Ralf Kleindiek (l.), Staatsekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), und Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft unterzeichnen am 17. Januar 2018 den neuen Revolvingfonds-Vertrag.

Vertreter*innen der Wohlfahrtspflege, des BMFSFJ und der BFS freuen sich über die Unterzeichnung des Revolvingfonds-Vertrags bis 2050.

Revolving-Treuhandfonds als Alleinstellungsmerkmal der Sozialbank

Viel Überzeugungsarbeit ist nötig, bis im Zusammenwirken mit verschiedenen Ministerien am 12. Dezember 1974 ein solcher Revolvingfonds-Vertrag zwischen der BFS und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, geschlossen werden kann. Ein durchaus historisches Datum: Nicht nur, weil der Revolvingfonds-Vertrag mit der BFS eine ebenso flexible wie langfristige Finanzierungsmöglichkeit bietet, sondern auch weil er ein Alleinstellungsmerkmal der Sozialbank darstellt.

Vergabe zinsloser Darlehen an die Wohlfahrtspflege langfristig gesichert

Jetzt erhält die BFS keine weiteren Bundeskredite mehr. Stattdessen wird aus den Restschulden ein Treuhandvermögen in Höhe von 345 Millionen D-Mark gebildet, aus dem die Bank zinslose zweckgebundene Darlehen an Verbände und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege vergibt. Zunächst soll sie dies bis Ende 2000 tun können; in den darauffolgenden 25 Jahren sollen die an die BFS geleisteten Tilgungen zur Rückzahlung an den Bund eingesetzt werden. Im Rahmen der deutschen Einheit wird der Vertrag im Jahr 1991 ergänzt: Zum Aufbau der Wohlfahrtspflege in den neuen Bundesländern stellt der Bund dem Fonds weitere 100 Millionen D-Mark zur Verfügung, die bis Ende 2019 als Darlehen gewährt werden können. Über die Förderfähigkeit der Maßnahmen entscheidet zunächst ein Darlehensausschuss aus Vertretern der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, im zweiten Schritt ein Vergabeausschuss, bestehend aus je einem Vertreter des Bundesministeriums und der BFS.

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, den Vertrag für die nächsten Jahrzehnte als Finanzierungsinstrument zu sichern. Ich danke der Bank für Sozialwirtschaft sowie den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für ihr Engagement, mit nachhaltigen sozialen Investitionen die soziale Infrastruktur der Bundesrepublik auszubauen und zu gestalten. In der Neuausrichtung des Revolvingvertrages sehe ich eine Chance, den aktuellen Herausforderungen, insbesondere denen des demografischen Wandels, erfolgreich zu begegnen. So tragen wir dazu bei, den Zusammenhalt der Gesellschaft in Ost und West zu stärken.“

Dr. Ralf KleindiekStaatsekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

„Wir haben dann gemeinsam erreicht, das Familienministerium, die Bank und die Freie Wohlfahrtspflege, dass der Bundeskreditmittelvertrag ab 2020 für weitere 30 Jahre verlängert worden ist, jetzt aber nicht mehr bezogen auf neue Bundesländer, sondern auf Gesamtdeutschland wieder.“

Claus Helmertwar bis Juli 2020 Finanzdirektor des Paritätischen Gesamtverbandes und Mitglied der Finanzkommission der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW).

2018: Verlängerung des Revolvingfonds-Vertrags bis 2050

Weil der Revolving-Kreditfonds zur Finanzierung sozialer Einrichtungen mittlerweile – gerade auch im Hinblick auf den demografischen Wandel – nicht mehr wegzudenken ist, wird der Vertrag 2018 verlängert und auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. Weitere 30 Jahre können die Wohlfahrtsverbände ab 2020 Projekte aus dem mit 176 Millionen Euro ausgestatteten Treuhandfonds des Bundes durch zinslose Darlehen über die BFS finanzieren – erst ab 2050 müssen Tilgungen zur Rückzahlung verwendet werden.

Manfred Kleefisch war als Leiter der Abteilung Treuhand- und Verwaltungskredite in der BFS rund 30 Jahre der zentrale Ansprechpartner der Wohlfahrtsverbände und des Familienministeriums für den Revolvingfonds. Den Revolvingfonds-Vertrag bis 2050 gestaltet er maßgeblich mit, ehe er 2020 in die passive Altersteilzeit wechselt.

Seit 2020 ist Oliver Müller erster Ansprechpartner in der BFS für den Revolvingfonds.

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