Im Rahmen der Optimierung der Konzernstruktur wird die SozialBank künftig eine Tochtergesellschaft der Holding „BFS SozialFinanz AG“
“Wie kann die Bank für Sozialwirtschaft ihren seit 100 Jahren nahezu unveränderten Satzungsauftrag im Sinne ihrer Hauptanteilseigner aus der Freien Wohlfahrtspflege langfristig erhalten und zugleich Wachstumsmöglichkeiten für die Bank und flexible Gesellschaftsstrukturen für ihre Tochtergesellschaften schaffen?“ Diese Fragen stehen vor Beginn des Jubiläumsjahres im Mittelpunkt einer Debatte des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur optimalen Ausgestaltung des BFS-Konzerns für die Zukunft. Dabei ist eine Voraussetzung von Anfang an gesetzt: Die heutigen Hauptgesellschafter aus der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch in Zukunft das Sagen haben.
Die Idee: Es wird eine Holding geschaffen, der die Bank für Sozialwirtschaft AG, die BFS Service GmbH und die anderen Gesellschaften, die zum aktuellen BFS-Konzern gehören – z.B. die BFS Abrechnungs GmbH oder die HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG – als gleichrangige Tochterunternehmen untergeordnet werden.
Die künftige Holding „BFS SozialFinanz AG“ soll alle Tochterunternehmen strategisch im Interesse der Wohlfahrtsverbände steuern. Operativ tritt sie nicht in Erscheinung. Die bisherigen Gesellschafterverhältnisse bleiben unverändert. Dafür wird die heutige Bank für Sozialwirtschaft AG in die Holding „BFS SozialFinanz AG“ umgewandelt. Diese arbeitet mit demselben Satzungsauftrag wie bisher. Das Bankgeschäft wird in die neue Tochtergesellschaft „SozialBank AG“ ausgegliedert. Für diese ist eine neue Banklizenz bei der BaFin beantragt.
„Die neue Holding-Struktur erlaubt es, viel freier als bisher Entwicklungen aufzunehmen, Angebote aufzulegen, da wo es sinnvoll ist, auch mit anderen Anbietern zu kooperieren und somit insgesamt ein deutlich verbessertes Leistungsangebot vorzulegen. All dies ist Ausfluss des Gründungsauftrages.“
Dr. Matthias BergerAufsichtsratsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft AG
„Die künftige Struktur unseres Konzerns eröffnet vielfältige Chancen und verankert uns zugleich noch einmal neu in der Freien Wohlfahrtspflege. Damit schaffen wir beste Voraussetzungen dafür, gemeinsam mit unseren Gesellschaftern auch in Zukunft nachhaltig sozialen Nutzen zu stiften.“
Prof. Dr. Harald SchmitzVorstandsvorsitzender der SozialBank
Durch die Neustrukturierung wird künftig die SozialBank AG frisches Eigenkapital aufnehmen können, wenn dies für weiteres Wachstum erforderlich wird. Gleichzeitig bleibt die „Gesellschaft der Wohlfahrtsverbände“ als Holding erhalten, ohne dass sich die Gesellschafterstrukturen und Anteilsverhältnisse auf Konzernebene ändern. Zwar ist es der Bank seit der letzten Kapitalerhöhung im Jahr 2005 gelungen, ihr Wachstum aus Gewinnthesaurierungen zu stemmen – je nach Wachstumsambition könnte künftig aber auch eine neue Kapitalerhöhung Sinn machen. Zunächst eröffnet die Neuordnung der Konzernstruktur die Möglichkeit, stille Reserven zur Kapitalstärkung zu heben.
Für alle Tochterunternehmen wird die Holdingstruktur einen flexiblen Handlungsrahmen schaffen. Durch die Aufspaltung in durch das Aufsichtsrecht regulierte und nicht regulierte Geschäftsbereiche wird die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften gestärkt. Zudem soll die neue Struktur die Option vereinfachen, gesellschaftsrechtliche Kooperationen und strategische Partnerschaften in den verschiedenen Geschäftsfeldern des Konzerns einzugehen. Insgesamt dient die Optimierung dem Ausbau der Zukunftsfähigkeit der BFS-Unternehmensgruppe.
Parallel zu den Überlegungen zur Optimierung der Konzernstruktur läuft ein Prozess zur strategischen Neupositionierung der Marke. Unter anderem werden hier neue Namen für die Bank und ihre Tochtergesellschaften entwickelt, die in einem neuen Corporate Design sichtbar werden und so eine neue Markenidentität schaffen.
Die Umsetzung der künftigen Konzernstruktur beginnt Ende 2022 mit der Gründung der neuen Gesellschaften „SozialFactoring GmbH“ und „SozialGestaltung GmbH“. Es folgt im Februar 2023 die Beantragung der neuen Banklizenz für die SozialBank AG. Im August 2023 wird das Beratungsgeschäft der BFS Service GmbH in die SozialGestaltung GmbH ausgegliedert. Damit wird der regulierte Bereich der BFS Service GmbH – das Finanzdienstleistungs- bzw. Factoringgeschäft – vom nicht-regulierten Beratungs- und Seminargeschäft getrennt. Im nächsten Schritt wird im Oktober 2023 die Bank für Sozialwirtschaft in „SozialBank“ umbenannt. Im Dezember 2023 folgt die Einbringung der Immobilien der Bank in Köln – in der Wörthstraße 15-17 und am Konrad-Adenauer-Ufer 85 – in die HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG, die bereits die Immobilien der Bank in der Oranienburger Straße 13/14 und 15 in Berlin besitzt. Damit werden künftig alle Immobilien der Bank in einer Immobiliengesellschaft gehalten.
Die Umbenennung der BFS Service GmbH in „SozialFactoring GmbH“ soll im Frühjahr 2024 erfolgen. Die weitere Planung sieht vor, dass nach dem Erhalt der Banklizenz auf der Hauptversammlung am 25. Juni 2024 die formelle Zustimmung der Anteilseigner der Bank für Sozialwirtschaft AG zu der gesamten neuen Konzernstruktur eingeholt wird. Mit der anschließenden Ausgliederung des Bankgeschäftes in die „SozialBank AG“ ist im Sommer 2024 zu rechnen. Die finale Struktur soll Ende 2024 erreicht sein. Zuvor müssen auch die SozialFactoring GmbH und die BFS Abrechnungs GmbH noch direkte Töchter der Holding werden.
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