Schon vor der Einführung von Basel II bereitet die BFS sich und ihre Kunden mit Beratungen und eigenen Rating-Tools auf die strengeren Richtlinien vor.
An der Wende zum 21. Jahrhundert zeichnet sich ab, dass der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht neue Eigenkapitalvereinbarungen verabschieden wird. Sie sollen die Sicherheit des Finanzsystems stärken, Wettbewerbsungleichheiten abbauen und Risiken früher erkennbar und vermeidbarer machen. Zwar hat der Baseler Ausschuss lediglich beratende Funktion, aber seine Empfehlungen gehen üblicherweise in die gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union ein und bilden damit die Basis für nationalstaatliche Umsetzungen. Ins Leben gerufen wurde der Ausschuss 1975 infolge der aufsehenerregenden Pleite der Kölner Herstatt-Bank. Seitdem treffen sich regelmäßig Vertreter der nationalen Zentralbanken und der Bankaufsichtsbehörden. Erste Richtlinien für die Kreditvergabe erlassen sie im „Baseler Akkord“, der indessen erst 1988 als „Basel I“ Eingang in die nationalen Gesetzgebungen findet.
Ende des 20. Jahrhunderts wird deutlich, dass die Regelungen angesichts einer stark veränderten Bankenlandschaft und neuer Bankprodukte nicht mehr zeitgemäß sind. Der Ausschuss erarbeitet neue Empfehlungen, die erhöhte Mindestkapitalanforderungen, einen regelmäßigen bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess sowie eine erweiterte Offenlegungspflicht vorsehen. 2004 verabschiedet der Ausschuss die neuen, strengeren Regulierungen, bekannt werden sie unter der Bezeichnung „Basel II“.
Zu diesem Zeitpunkt laufen die Vorbereitungen bei der Bank für Sozialwirtschaft längst. Einerseits bemüht man sich auf politischer Ebene um gewisse Sonderregelungen, weil sowohl das Bankgeschäft der BFS als auch deren Kunden nicht mit internationalen Großbanken oder privatwirtschaftlichen Unternehmen vergleichbar sind und die Bank seit jeher eine risikoaverse Geschäftspolitik verfolgt. Andererseits bereitet sie sich und ihre Kunden intensiv auf die Einführung von Basel II vor. Schon 2002 führt die BFS eine ganze Reihe von Informationsvorträgen durch – in ihren Geschäftsstellen, bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und auf Kongressen. Und sie kommuniziert die anstehenden Änderungen sowohl in der Fachpresse der Sozialwirtschaft als auch in einer selbst herausgegebenen Broschüre.
Bereits 2004 führt die BFS ein eigenes Ratingsystem ein, das die Anforderungen von Basel II erfüllt und auf die Erfordernisse der Sozialwirtschaft zugeschnitten ist. Besonders kundenfreundlich: Auf ihrer Internetseite bietet die Bank ein Online-Tool an, mit dem die Kunden zur Selbsteinschätzung eine Abfrage nach Basel II-Kriterien vornehmen lassen können. Das Ergebnis wird ihnen mit einer Auswertung und ausführlichen Erläuterungen von der BFS zur Verfügung gestellt. 2005 stellt die Bank ein weiterentwickeltes eigenes Analysepaket zur Beurteilung von Kredit-Engagements vor: „Take Five“ besteht aus fünf Elementen: Standort- und Bedarfsanalyse, Begutachtung des Beleihungswertes, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Benchmarking per Betriebsvergleich und Rating. „Take Five“ erfasst wegen seines Zuschnitts auf Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens Risiken genauer als andere Ratingsysteme – und erfüllt überdies alle Anforderungen von Basel II.
Als das Basel II-Rating 2006 mit einem Umsetzungsgesetz vom Bundestag beschlossen wird und zum Januar 2007 in Kraft tritt, sind die BFS und ihre Kunden bestens auf die strengeren Regulierungen vorbereitet. Auch, weil die Sozialbank für ihre Kunden mittlerweile ein BFS-Frühindikatorensystem anbietet, das ausgewählte Kennzahlen der Einrichtungen kontinuierlich erfasst und analysiert und damit ein etwaiges Verfehlen von Basel II-Kriterien frühzeitig erkennt. Die Bank selbst wiederum führt 2006 mit der SAP-Software ein System ein, das neben vielem anderen auch das Monitoring und die Auswertung der von Basel II geforderten Kennzahlen und Daten erleichtert. Ab 2007 kommuniziert sie ihre nunmehr schriftlich festgehaltene Geschäfts- und Risikostrategie. 2009 veröffentlicht die BFS erstmals, wie von den neuen Regularien gefordert, einen Offenlegungsbericht.
Die von der Pleite der Bank Lehman Brothers ausgelöste globale Finanzkrise der Jahre 2007 und 2008 veranlasst die in den G20 zusammenarbeitenden Wirtschaftsnationen, die Bankenregulatorien ein weiteres Mal zu verschärfen. Die Eigenkapitalregelungen Basel III werden 2010 veröffentlicht und treten in den Ländern der EU 2014 in Kraft. Sie betreffen, anders als noch bei Basel II, nicht die Kreditnehmer, sondern ausschließlich die Banken. Die Umsetzung ist für die BFS problemlos, weil sie die geforderten Kriterien ohnehin schon längst erfüllt.
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