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Begleitung aus der Wohlfahrtspflege: Der Zentralbeirat

Führende Persönlichkeiten aus Wohlfahrtsverbänden und Sozialunternehmen schlagen die Brücke zwischen Bank und Sozialwirtschaft.

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Als Fachbank der Freien Wohlfahrtspflege möchte die BFS in den siebziger Jahren die Verbindung zu ihren Gesellschaftern und Kunden stärken. Eine „zweite Reihe hinter dem Aufsichtsrat“ soll gebildet, das Wissen und die Kontakte führender Persönlichkeiten aus den Wohlfahrtsverbänden für eine kundenorientierte Beratung und Unterstützung der Bank genutzt werden. Dies geschieht auch mit Blick darauf, dass die BFS zu diesem Zeitpunkt nur in Köln, Berlin und München Nieder-lassungen betreibt und so als „filiallose Bank“ ihre Kundenkontakte kaum vor Ort knüpfen kann.

Die Idee eines Zentralbeirates entsteht und wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates umgesetzt. Die konstituierende Sitzung findet am 29. September 1977 mit 14 Mitgliedern statt, berufen durch die Gesellschafterverbände. Bald sind es doppelt so viele, denn die Geschäftsführung der Bank schlägt noch einmal die gleiche Anzahl an Mitgliedern vor. Ziel ist es, Führungspersönlichkeiten der Freien Wohlfahrtspflege auf der Landes- oder Bezirksebene zu gewinnen, die alle Regionen der Bundesrepublik repräsentieren und die Bank auf ihrem Weg in die Zukunft begleiten. 

Die konstituierende Sitzung des Zentralbeirates fand am 29. September 1977 statt.

Mitglieder des Zentralbeirates schaffen Kontakte und geben fundiertes Feedback 

Von Anfang an geben die Mitglieder des Zentralbeirates der Bank ein fundiertes Feedback zu ihrer Geschäftspolitik. Sie unterstützen auch ganz praktisch, indem sie Gelegenheiten schaffen, die „besondere Bank für besondere Kunden“ und ihre Leistungen im Rahmen von regionalen Verband-stagungen vorzustellen und Kontakte zu knüpfen. Diese Multiplikatorenrolle erweist sich vor allem im Vorfeld der Eröffnung neuer Geschäftsstellen in den folgenden Jahren und bis weit in die Zeit nach der Wende als sehr hilfreich.

"Im Zentralbeirat haben sich Führungskräfte, die im gleichen Segment unterwegs sind, getroffen und ausgetauscht. Es sind aktuelle Themen behandelt worden, die die Sozialwirtschaft bewegen. So gesehen war der Beirat eine Bereicherung für alle."

Dietmar BühlerStiftungsdirektor der Caritas-Stiftung, war von 2001 bis 2018 im Zentralbeirat und ist seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrates der Bank.

Zugleich schätzen die Mitglieder des Zentralbeirates es sehr, dass die Bank einen fachlichen und auch informellen Austausch mit anderen Führungskräften aus der Wohlfahrtspflege ermöglicht, die vor denselben Herausforderungen stehen wie sie selbst. Immer wieder und bis heute stehen im Mittelpunkt der Zentralbeiratssitzungen lebhafte Debatten um die Zukunft der Freien Wohl-fahrtspflege und der gesamten Sozialwirtschaft - und um die Rolle, die die Sozialbank in dieser Zukunft spielen sollte. Mit der Öffnung der Kundenstruktur der Sozialbank über die Freie Wohl-fahrtspflege hinaus für andere Träger und Organisationen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft ändert sich im Lauf der Jahre auch die Zusammensetzung des Zentralbeirates. 

Schon die ersten „Usancen für den Zentralbeirat“ legen 1977 u.a. fest, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates zugleich Vorsitzender des Zentralbeirates ist, dass der Zentralbeirat mindestens einmal jährlich unter Mitwirkung der Geschäftsführung abwechselnd am Ort einer Geschäftsstelle tagt und dass eine Amtsperiode drei Jahre beträgt, mit Option auf Wiederberufung, maximal bis zum Ende der beruflichen Laufbahn. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden als Gäste zu den Zentralbeiratssitzungen eingeladen. Vieles davon hat 45 Jahre später noch Bestand.

Auf der Sitzung des Zentralbeirates am 8./9. November 2022 diskutierten die Mitglieder des Zentralbeirates mit Mitgliedern des Aufsichtsrates, dem Vorstand und Mitarbeiter*innen der Sozialbank sowie der BFS Service GmbH zu strategischen Lösungen rund um die Themen Fachkräftebedarf und Recruiting in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Impulsreferate dazu hielten verschiedene externe Expert*innen.

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