Der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bietet der BFS und ihren Kunden nicht nur Know-how, sondern auch solidarische Sicherheit.
Im Laufe der 1970er-Jahre gerät die Bank für Sozialwirtschaft in ein Spannungsfeld. Einerseits werden ihre Kunden zunehmender staatlicher Reglementierung unterworfen. Andererseits steht sie immer stärker im Wettbewerb – mit regionalen Genossenschaftsbanken und, zusammen mit diesen, mit den Großinstituten der Kreditwirtschaft. Die Geschäftsführung der BFS bemüht sich deshalb intensiv darum, den bereits eingeschlagenen Weg der Solidarisierung im Bereich der Sozialwirtschaft zu intensivieren. Und entwickelt einen konkreten Plan: die vertiefte Zusammenarbeit mit den Genossenschaftsbanken, um gemeinsam gegen die Großen bestehen zu können.
Ende 1975 tritt die BFS deshalb dem Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bei. Der Verband war drei Jahre zuvor als Spitzenverband der Kreditgenossenschaften gegründet worden. Zu seinen Aufgaben gehören die Interessenvertretung der genossenschaftlichen FinanzGruppe, die Entwicklung von gemeinsamen Strategien sowie die Beratung der Mitglieder in steuerlichen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und bankfachlichen Fragen.
Vor allem aber ist beim BVR die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Finanzinstitute angesiedelt, das älteste privat finanzierte Banken-Sicherungssystem der Welt. Ins Leben gerufen wurde es bereits 1934 als Konsequenz aus der großen Bankenkrise infolge der Weltwirtschaftskrise nach 1929. Die Sicherungseinrichtung ist nicht zu verwechseln mit dem Einlagensicherungsfonds. Ihre Aufgabe besteht vielmehr in präventiven Aktivitäten, die Fehlentwicklungen abwenden sollen und gegebenenfalls auch Sanierungsmaßnahmen umfassen.
Nach der Finanzkrise 2008/2009 ergehen auf europäischer Ebene neue Regulierungen, in Deutschland tritt 2015 ein neues Einlagensicherungsgesetz in Kraft. Um die Anforderungen zu erfüllen, gründet der BVR als 100-prozentiges Tochterunternehmen die BVR Institutssicherung GmbH. Sie gewährleistet einerseits den gesetzlichen Einlagenschutz in Höhe von 100.000 Euro, andererseits bleibt aber im Rahmen eines dualen Systems weiterhin der Institutsschutz in der bisherigen Sicherungseinrichtung bestehen. Dadurch sind die Kundeneinlagen nun doppelt abgesichert. Davon profitieren die BFS und ihre Kunden bis heute.
Zu den Mitgliedern des BVR gehören heute neben den Volks- und Raiffeisenbanken unter anderem Sparda-Banken, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die genossenschaftliche Zentralbank DZ Bank oder die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Und seit mehr als vier Jahrzehnten die Bank für Sozialwirtschaft. Schon seit Jahren gehört sie regelmäßig zu den 10 größten Instituten im genossenschaftlichen Verbund. Zugleich ist sie mit ihrer Rechtsform der nicht börsennotierten Aktiengesellschaft eine der wenigen Ausnahmen im Feld der Genossenschaftsbanken.
2020 trifft der Vorstand die strategische Grundsatzentscheidung, das bankeigene SAP-Kernbanksystem durch das genossenschaftliche System agree21 der Atruvia AG abzulösen. Das bankweite Projekt zur Migration des Kernbanksystems startet im Juli 2021; migriert wird im April 2023.
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Von 1923 bis 2023
6 Themenschwerpunkte verweisen darauf, in welchen Rollen die Bank für Sozialwirtschaft in den letzten 100 Jahren gemeinsam mit ihren Kund*innen und Gesellschaftern gewirkt hat.