Die Währungsreform 1948 und der Sonderstatus von West-Berlin stellen die Hilfskasse vor jahrelange Herausforderungen.
Als in den westlichen Besatzungszonen und in West-Berlin im Juni 1948 die D-Mark die Reichsmark ablöst, wird dies allgemein freudig begrüßt. Die Menschen holen eine lange angestaute Konsumfreude nach, die D-Mark wird zur Grundlage des bald einsetzenden „Wirtschaftswunders“. Weniger erfreut sind die Banken. In komplizierten, extrem aufwendigen Verfahren müssen sie ihre Bilanzen auf die neue Währung umstellen, die ihre Guthaben auf ein Zehntel des ursprünglichen Wertes reduziert.
Für die Hilfskasse kommt erschwerend hinzu, dass sie als „ruhende Bank“ keinerlei Neugeschäft betreiben darf, obwohl angesichts der Kriegsschäden und der schlechten Lebensbedingungen in den ersten Nachkriegsjahren großer Bedarf bestünde. Schlimmer noch: Weil ihr Sitz vor Kriegsende im jetzigen Ostteil der Stadt lag, gelten die Bankenregelungen der Westzonen für sie nicht. Auch nicht für die im August 1948 in Köln gegründete Zweigstelle, die erstens nur als Filiale agiert und zweitens als Nebenhauptsitz keine Altbankenregelung für das Berliner Stammhaus für sich in Anspruch nehmen kann.
In der Kölner Zweigstelle arbeiten sich nur noch acht Angestellte durch die Flut von immer neuen Gesetzen und Anordnungen; ihr niedriges Gehalt wird sarkastisch als „Treueprämie“ bezeichnet. Dass sie überhaupt bezahlt werden können, ist hauptsächlich den monatlichen Zuschüssen der „Inneren Mission“ und dem Caritasverband zu verdanken.
Jahrelang bemühen sich vor allem Walter Liebchen und Dr. Karl Bleckert unermüdlich um die erneute Bankzulassung für die Hilfskasse. Die alliierten Kontrollbehörden stehen der Neugründung von Privatbanken jedoch lange skeptisch gegenüber. Erst das Londoner Schuldenabkommen vom Februar 1953 ebnet den Weg: Im September des gleichen Jahres ergeht ein Umstellungsergänzungsgesetz (UEG) für die Währungsumstellung von Berliner Bankguthaben. Auf dieser Basis verabschiedet der Berliner Senat drei Monate später ein spezielles Berliner „Altbankengesetz“, das der Hilfskasse gut 167.000 D-Mark an Ausgleichszahlungen einbringt.
Am 25. Mai 1954 ist es endlich so weit: Nach jahrelangem kräftezehrendem Ringen wird die Hilfskasse zum Neugeschäft zugelassen. Zähe Arbeit ist aber weiterhin nötig: Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz müssen die im Krieg vernichteten Bilanzunterlagen mühsam rekonstruiert werden. Auch die Umstellung der Kundenkonten dauert Jahre, inklusive zahlreicher Nachträge und Berichtigungen bis Anfang der 1970er-Jahre.
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Von 1923 bis 2023
6 Themenschwerpunkte verweisen darauf, in welchen Rollen die Bank für Sozialwirtschaft in den letzten 100 Jahren gemeinsam mit ihren Kund*innen und Gesellschaftern gewirkt hat.